Eltern sind Partner/innen
Eltern und Schule sind Partner. Eine gute Zusammenarbeit erleichtert den Kindern und Jugendlichen den Schulerfolg. Eltern haben Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten, aber auch Pflichten. Dies ist in Gesetzen für den ganzen Kanton geregelt.
Ihre Rechte und Pflichten haben wir für Sie in einer verständlichen knappen Form zusammengefasst:
Ihre Rechte als erziehungsberechtigte Person
Sie werden in schulischen Angelegenheiten angehört.
Von den Lehr- und Fachpersonen und der Schulleitung werden Sie in allen wichtigen Ihr Kind betreffenden Schulangelegenheiten angehört.
Sie wissen, an wen Sie sich wenden können.
Zu Beginn des Schuljahres wird Ihrem Kind eine Lehrperson (Lerncoach) zugeteilt. Diese Lehrperson ist auch für Sie die erste Ansprechperson.
Sie erhalten Information und Beratung.
Die Lehr- und Fachpersonen oder die Schulleitung informieren Sie über die Entwicklung, die Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes. Dies erfolgt z.B. im Rahmen der Standortgespräche. In Fragen des Lernens und der Schullaufbahn Ihres Kindes dürfen Sie Beratung in Anspruch nehmen.
Wir gehen mit Ihren Daten und Informationen vertraulich um.
Informationen über Sie und Ihre Kinder werden von der Schule vertraulich behandelt.
Sie sind eingeladen, den Schulalltag mitzuerleben.
Sie werden zu Schulbesuchstagen, Elternabenden und ausserschulischen Anlässen eingeladen und erhalten so einen direkten Einblick in den Schulalltag.
Sie dürfen mitwirken.
Sie können im Elternrat oder im Schulrat mitwirken. Voraussetzung ist eine Wahl in diese Gremien. An Elternveranstaltungen (z.B. Elternabende) dürfen Sie Anliegen einbringen.
Ihre Pflichten als erziehungsberechtigte Person
Sie kooperieren mit der Schule.
In Ihrer Familie sprechen Sie sich ab und bezeichnen eine Hauptansprech- und Kontaktperson für die Schule. Die Schulleitung kann mit Ihnen Vereinbarungen zur Erreichung gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsziele schliessen. Der Abschluss einer Vereinbarung ist freiwillig.
Sie sorgen dafür, dass Ihr Kind den Unterricht und schulische Anlässe besucht.
Ihr Kind muss den obligatorischen und fakultativen Unterricht regelmässig, ausgeruht und pünktlich besuchen. Sie dürfen Ihr Kind nicht von der Schule fernhalten. Kann Ihr Kind einmal nicht zur Schule kommen, müssen Sie es vorgängig (via Klapp) abmelden. Alle Absenzen müssen nachträglich über die Vogenda begründet werden. Urlaubsgesuche reichen Sie frühzeitig ein.
Sie teilen uns wichtige Informationen von sich aus mit.
Sie informieren die Lehr- und Fachpersonen oder die Schulleitung über Dinge und Veränderungen, die für den erfolgreichen Schulalltag Ihres Kindes wichtig sind. Ändern sich Ihre Kontaktdaten, erfahren wir das durch Sie.
Sie nehmen an Veranstaltungen und Gesprächen teil.
Elternveranstaltungen und Gespräche sind wichtige Momente der Kooperation. Die Teilnahme ist obligatorisch. Im Ausnahmefall melden Sie sich rechtzeitig von Veranstaltungen ab.
Sie unterstützen die Schule im Erziehungs- und Bildungsauftrag Ihres Kindes.
Sie arbeiten mit der Schule bei der gemeinsamen Aufgabe der Erziehung und Bildung Ihrer Kinder zusammen und unterstützen die Schule in ihrem Auftrag. Sie halten Ihre Kinder dazu an, die geltenden Regeln einzuhalten.
Werden Pflichten nicht eingehalten oder Rechte nicht gewährt, ist die Schule verpflichtet, geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten an der Sek Vogesen | 29.08.2024 | |
Verordnung über die Kooperation mit Erziehungsberechtigten | 29.08.2024 |