Infos A-Z
In alphabetisch sortierten Stichworten finden sich hier verschiedene Informationen zur Sekundarschule Vogesen
Absenzen und Urlaub
Allgemeines
Als Eltern sind Sie verantwortlich dafür, dass Ihr Kind die Schulpflicht einhält. Jedes Wegbleiben Ihres Kindes vom Unterricht muss gegenüber der Lehrperson begründet werden. Absenzen müssen entweder im Voraus als Urlaub bewilligt oder nachträglich hinreichend begründet werden.
Krankheit
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht zur Schule kommen kann, senden Sie vorzugsweise über Klapp eine Absenzmeldung oder benachrichtigen Sie bitte das Schulsekretariat über die Telefonnummer 061 208 61 40. Sobald die Schülerin oder der Schüler wieder in die Schule kommt, bestätigen Sie den Grund und die Dauer der Abwesenheit schriftlich in der Vogenda.
Krankheit während der Unterrichtszeit
Wenn sich Schüler/innen über Unwohlsein beklagen und nach Hause gehen wollen, benachrichtigen wir Sie zunächst und klären ab, ob jemand zuhause ist.
Arztbesuche
Bei Arzt- und Zahnarztbesuchen informieren Sie die Lehrpersonen im Voraus. Wir bitten Sie Arzt- und Zahnarzttermine, wenn immer möglich, ausserhalb der Schulzeit festzusetzen.
Religiöse Feiertage
An den hohen Feiertagen Ihrer Religionsgemeinschaft können Sie Ihr Kind vom Unterricht dispensieren lassen. Teilen Sie der Ansprechperson Ihres Kindes die Daten frühzeitig mit. Ihr Kind muss den Schulstoff, den es an diesen Daten verpasst, vor- oder nachholen.
Familienurlaub
Die Eltern können zusätzlich zu den Schulferien Familienurlaub beziehen: maximal sechs Tage während der Sekundarschulzeit. Als Familienurlaub gilt Urlaub der Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern. Die zusätzlichen Urlaubstage können am Stück oder in Teilen bezogen werden. Der Familienurlaub muss mit dem von der Schule bezeichneten Formular im voraus angemeldet werden. Eine Überschreitung des Kontingents ist nicht möglich.
Persönlicher Urlaub
Vorhersehbarer Urlaub wegen Familienanlässen, Sportveranstaltungen, Konzertreisen etc. werden mittels offiziellem Urlaubsgesuch von den Eltern beantragt. Das Formular kann bei der Ansprechperson angefordert werden und muss mind. zwei Wochen vor Bezug bei ihr abgegeben werden. Bei ausserordentlichen Ereignissen kann die Frist auch verkürzt werden.
Die Schulleitung beurteilt das Urlaubsbegehren abschliessend.
Unbewilligter Bezug von Urlaub sowie die Überschreitung des Familienurlaub-Kontingents muss der Volksschulleitung weitergemeldet werden und kann Bussen zur Folge haben.
Änderung von Adresse und Telefonnummern
Ziehen Sie um oder ändern sich die Telefonnummern, melden Sie dies bitte frühzeitig Ihrer Ansprechperson, damit wir immer Ihre korrekten Kontaktdaten haben.
Arztbesuche
Bei Arzt- und Zahnarztbesuchen informieren Sie die Lehrpersonen im Voraus. Wir bitten Sie Arzt- und Zahnarzttermine, wenn immer möglich, ausserhalb der Schulzeit festzusetzen.
Besuchstage
Wir freuen uns, wenn Sie uns besuchen kommen. Die offiziellen Besuchstage entnehmen Sie dem Terminkalender. Weitere Schulbesuche sind in Absprache mit den betreffenden Lehrpersonen möglich.
DaZ - Deutsch als Zweitsprache
Schüler/innen, die im letzten Jahr der Primarschule aus dem Ausland zugezogen sind und in unsere Schule kommen, werden in Deutsch zusätzlich gefördert.
Diebstahl
Die Schule verfügt über keine Diebstahl- oder Haftpflichtversicherung, die Verluste oder Schäden decken.
Dolmetscher
Damit Eltern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, an Elternabenden oder bei Gesprächen folgen können, organisieren wir, sofern verfügbar, gerne Dolmetscher/innen.
Fundsachen
Neben dem Sekretariat im Vogesenschulhaus haben wir einen Fundkasten. Wenn du etwas verloren oder gefunden hast, bitten wir dich, dies einer Lehrperson mitzuteilen oder abzugeben.
Internetnutzung
Die Nutzung des Internets an unserer Schule ist geregelt.
Damit du an den Computern arbeiten kannst, brauchst du ein persönliches Log-in. Du bekommst ein persönliches Passwort, das die Schule nicht kennt und du niemandem weitersagen darfst. Wenn man unter deinem Namen Unfug macht, bist du für den Schaden verantwortlich.
Computer und Internet sind dafür da, dass sie dein Lernen unterstützen. Selbstverständlich ist es verboten, illegale Seiten aufzurufen. Übers Internet der Schule kaufst, bestellst oder abonnierst du nichts.
Auf gemeinsamen Laufwerken darfst du nichts löschen. Das Schulnetz wird überwacht.
Projekte und Schullager
Projekte, Ausflüge und Schullager gehören zu unvergesslichen Highlights eines Schuljahres.
Was Ihr Kind im Unterricht lernt, ist wichtig. Genau so wichtig ist aber, was es ausserhalb der üblichen Lektionen oder des Schulhauses zusammen mit seinen Mitschülerinnen und -schülern erlebt und lernt.
Projekte und Schullager sind Teile des Unterrichtsprogramms, der Besuch ist daher obligatorisch.
Das Erziehungsdepartement stellt den Schulen Budgets für die Durchführung von Schullagern zur Verfügung. Die Eltern zahlen einen Beitrag. Je nach Art und Dauer des Lagers sind die Kosten unterschiedlich hoch.
Religiöse Feiertage
An den hohen Feiertagen Ihrer Religionsgemeinschaft können Sie Ihr Kind vom Unterricht dispensieren lassen. Teilen Sie der Ansprechperson Ihres Kindes die Daten frühzeitig mit. Ihr Kind muss den Schulstoff, den es an diesen Daten verpasst, vor- oder nachholen.
Schulmaterial
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ihr Material: Blätter, Hefte und Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Die Lehrmittel werden grösstenteils nur leihweise abgegeben. Die Schüler/innen sind dafür verantwortlich, die Lehrmittel nach Ende des Schuljahres vollzählig und unbeschädigt zurückzugeben. Verlorenes oder beschädigtes Material muss bezahlt werden.
Für ein zweckmässiges Etui, die Schreibgeräte sowie den Schulsack sind die Eltern verantwortlich.
Schulsozialarbeit
Wenn du privat oder schulisch Fragen hast, nicht weiter kommst, einen Konflikt oder eine Krise dich beschäftigt, bekommst du bei der Schulsozialarbeiterin, Frau Cheryl Meyer, Hilfe und Rat. Sie kann dir auch Tipps geben, wohin du dich wenden kannst. Der Zugang ist einfach, du kannst ohne Voranmeldung vorbei gehen. Ziel ist es, dich in schwierigen Lebensphasen zu unterstützen und in deinen Fähigkeiten zu fördern, dich für Veränderungen einzusetzen.
Die Beratung ist kostenlos und die Schulsozialarbeiterin hat eine Schweigepflicht.
Als Eltern oder Erziehungsberechtigte können Sie sich bei Fragen und Problemen in Bezug auf den Schulalltag und Erziehungsfragen ebenfalls beraten lassen.
Schulweg
Wir begrüssen es sehr, wenn die Schüler/innen den Schulweg gesundheitsfördernd, also zu Fuss, mit dem Trottinett oder Velo zurücklegen. Zudem ist unsere Schule gut ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Wir bitten die Eltern, auf Fahrdienste zu verzichten.
Sportdispens
Bei Schüler/innen, die den Sportunterricht länger als drei Wochen nicht besuchen können, muss der Privatarzt/die Privatärztin einen Antrag an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einreichen. Zudem bitten wir die Eltern, die Ansprechperson von der Dispensation/Krankheit in Kenntnis zu setzen.
Sport- und Schwimmunterricht
Sport ist ein fester Bestandteil des Unterrichts Ihres Kindes: Körperliche Aktivitäten wie Turnen, Schwimmen oder Ballspiele sind gesundheitsfördernd, gehören zum Lehrplan und sind obligatorisch.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten an der Sek Vogesen sind wiefolgt:
1. Lektion | 08.00-08.45h |
2. Lektion | 08.50-09.35h |
Pause | |
3. Lektion | 09.55-10.40h |
4. Lektion | 10.45-11.30h |
5. Lektion | 11.35-12.20h |
6. Lektion | 12.25-13.10h |
7. Lektion | 13.10-13.55h |
8. Lektion | 13.55-14.40h |
9. Lektion | 14.45-15.30h |
10. Lektion | 15.30-16.15h |
11. Lektion | 16.15-17.00h |
12. Lektion | 17.00-17.45h |
Versicherung
Die Schulunfallversicherung deckt nur die Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall ab. Bei einem Unfall ohne schwerwiegenste Folgen kommt die private Krankenversicherung für die Heilungskosten auf. Der Kanton Basel-Stadt sieht folgende Leistungen vor:
- Im Invaliditätsfall: CHF 250'000.-- (mit einer Progression von 350%)
- Im Todesfall: CHF 10'000.--
Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Vogesen. Die Versicherung gilt:
- auf dem direkten Schulweg
- während des ordentlichen Schulbetriebs
- in Lagern
- während Exkursionen und Schulreisen
- während des Besuchs der Tagesstrukturen.
Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel- Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, CH-4051 Basel, Telefon 061 269 81 11.