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Schulpflicht

06.05.2020
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Seit Montag 11. Mai 2020 sind gemäss Entscheid der Regierung die Volksschulen in Basel-Stadt wieder offen.

 

 

 

Gemäss Vorgabe des Erziehungsdepartementes ist seit dem 11. Mai die Teilnahme am Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wieder obligatorisch, ausser sie sind krank oder ein Elternteil hat eine Vorerkrankung.

Wenn Sie unsicher sind, wäre über Ihre/n Vertrauensärzt/in zu klären, ob Ihr Kind in die Schule kommen kann. Sie können  auch direkt an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KID) gelangen (061 267 90 00, schularzt@bs.ch). Der KID wird nach Abklärung der medizinischen Situation eine Einschätzung und ggf. eine Empfehlung aussprechen.