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Schulbesuch bei Krankheit

12.10.2020
Wann dürfen die Schüler/innen in die Schule?

Jugendliche der Sekundarschule mit Symptomen, die für eine Erkrankung mit dem neuen Coronavirus sprechen können (z.B. Husten, Halsschmerzen oder Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns), bleiben zu Hause und lassen sich testen. Wenn unklar ist, ob ein Test notwendig ist, kann der Coronavirus-Check des BAG gemacht oder die Ärztin / der Arzt kontaktiert werden. Es gelten die Regeln zu Isolation und Quarantäne gemäss Richtlinien des BAG. 

Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren können sich im Covid-19-Testzentrum des Universitätsspitals Basel testen lassen, wenn sie nur leichte Symptome haben. Bei ausgeprägten Symptomen sollten sich Jugendliche an ihre Ärztin oder ihren Arzt wenden oder sich im Universitäts-Kinderspital beider Basel testen lassen. 

Alle Kinder und Jugendlichen, die Fieber haben oder sichtlich krank sind, dürfen die Schule und die Tagesstruktur nicht besuchen.

Fällt der Corona-Test positiv aus, müssen sich die Kinder in Isolation begeben. Die Eltern werden vom Contact Tracing Team des Kantonsärztlichen Dienstes kontaktiert. 

Fällt der Corona-Test negativ aus, dürfen die Kinder die Schule und die Tagesstruktur wieder besuchen, wenn sie ohne fiebersenkende Medikamente während 24 Stunden fieberfrei waren und insgesamt in einem guten Allgemeinzustand sind.

Diese Regelung für die Volksschulen Basel-Stadt gilt ab dem 12. Oktober 2020 bis auf Widerruf. Die Regeln bei Krankheits- und Erkältungssymptomen sind Bestandteil der «Richtlinien Coronavirus – Schulen und Kitas» und basieren auf den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 25.09.2020 zum Vorgehen bei Symptomen und möglicher Ansteckung.

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