Generelle Maskenpflicht
Maskenpflicht auch für alle genesenen und geimpften Personen
Liebe Eltern
Liebe Erziehungsberechtigte
An den Schulen gibt es immer mehr Corona-Fälle und die neue Virus-Variante «Omikron» ist in Basel angekommen. Der Regierungsrat hat darum die Covid-19-Verordnung angepasst. Ab kommenden Montag, 6. Dezember 2021, gilt die Maskenpflicht auch für Geimpfte und Genesene. Neu müssen alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse und alle Erwachsenen in den Innenräumen eine Maske tragen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können,
sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Dafür braucht es ein ärztliches Zeugnis. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Masken von der Schule. Die Maskenpflicht gilt vorerst bis zum 31. Januar 2022.
Es braucht die Anstrengung von uns allen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bitte unterstützen Sie uns, damit der Unterricht und die Betreuung an den Schulen weiterhin stattfinden können.
Bei Fragen stehen Ihnen die Lehr- und Fachpersonen sowie die Schul- und Tagesstrukturleitungen gerne zur Verfügung. Die Schutzkonzepte sowie Antworten auf allgemeine Fragen finden Sie unter www.coronavirus.bs.ch/schulen. Sie können sich zudem auch an volksschulen@bs.ch wenden.
Freundliche Grüsse
Urs Bucher
Leiter Volksschulen