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Änderungen im Sport-Unterricht

29.04.2021
Erste Lockerungen ab 3. Mai 2021

Liebe Eltern

Seit dem 19. April 2021 gelten die vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen für den Sport. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat am 27. April 2021 beschlossen, die ergänzenden kantonalen Vorgaben für «Einrichtungen im Sportbereich» nicht zu verlängern. Somit sind der
Sportunterricht und die Nutzung der Garderoben an den Sekundarschulen wieder möglich. Klassendurchmischungen darf es weiterhin nicht geben, damit Ansteckungen und Quarantänen möglichst vermieden werden können.

Ab dem 3. Mai 2021 gelten für den Sportunterricht an den Sekundarschulen folgende Regeln:

  • Die Garderoben und die Duschen dürfen wieder genutzt werden. Der Unterricht findet wieder in Sportkleidung statt. In den Garderoben müssen Masken getragen werden, in den Duschen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Es gilt auch im Sportunterricht gemäss der kantonalen Covid-19-Verordnung eine Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler mit Schutzmasken müssen keinen Mindestabstand einhalten. Im Freien dürfen die Schülerinnen und Schüler die Maske ablegen, wenn der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.
  • Sportaktivitäten mit engem Körperkontakt (z. B. Handball) sind nicht erlaubt.

Für medizinische Fragen können Sie sich per E-Mail gerne an wenden. Für alle anderen Fragen melden Sie sich bitte unter .

Ich danke Ihnen herzlich für das Mittragen und Umsetzen der Corona-Schutzmassnahmen an unseren Schulen und wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute.

Mit freundlichen Grüssen

Urs Bucher
Leiter Volksschulen