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E-Trottis und -Scooter

12.09.2026
Regeln für die Fahrt mit E-Fahrzeugen

Immer mehr Schüler/innen fahren mit E-Trottinetts oder E-Rollern zur Schule. Es gibt klare Regeln für die Fahrt mit solchen Fahrzeugen  Wer die Vorschriften missachtet, gefährdet sich selbst und andere.

Wer darf fahren?

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen kein E-Trottinett oder E-Roller fahren.

  • Kinder von 14 bis 16 Jahren dürfen nur fahren, wenn sie einen Führerausweis haben.

Wie schnell dürft ihr fahren?

  •  E-Trottinett: höchstens 20 km/h
  • E-Roller (ohne Kontrollschild): höchstens 25 km/h

Darf jemand mitfahren?

  • E-Trottinett: Nein – es darf niemand mitfahren.
  • E-Roller: Ja – aber nur wenn ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist.

Darf man auf dem Trottoir fahren?

  • Ihr dürft nicht auf dem Trottoir fahren.

Zudem:

  • Das Fahrzeug muss in Ordnung sein und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Rücksicht: ihr müsst immer auf andere Leute achten.

Wenn die Polizei kontrolliert und Regeln nicht eingehalten wurden, kann Folgendes
passieren:

  • Die Polizei nimmt euch das Fahrzeug weg.
  • Ihr müsst eine hohe Geldstrafe bezahlen.
  • Ihr bekommt den Lernfahrausweis für eine gewisse Zeit nicht.

Weitere Informationen findet ihr oder den Link des Amts für Strassen zu den «Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge».